Informationen zum Klinikaufenthalt 

Assistenz-und Therapiehunde

Assistenzhunde sind Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde. Therapiehunde sind Hunde gemäß § 39a Bundesbehindertengesetz. Diese sind am Anstaltsareal und in der Krankenanstalt grundsätzlich gestattet.

Aus hygienischen Gründen sind diese dennoch in folgenden Bereichen nicht gestattet:
Im gesamten OP- und Behandlungsbereich, in sämtlichen Intensivbehandlungs- und Intensivüberwachungsbereiche, in den gesamten Stationsbereichen (ausgenommen in Fällen, in denen der ausgebildete Assistenzhund als Begleitung eines Besuchers die Bettenstation betritt) und in allen Bereichen der Lebensmittellagerung, Lebensmittelzubereitung und Lebensmittelausgabe mit Ausnahme der allgemeinen Bereiche wie z. B. Cafeteria.

Das Mitnehmen von Tieren, ausgenommen Assistenz- und Therapiehunde, auf das Anstaltsareal sowie in die Krankenanstalt selbst ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.


Fotografieren und Filmen

Das Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Uns ist vor allem das Recht der Privatsphäre unserer PatientInnen und MitarbeiterInnen sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.

Daher dürfen nur Personen fotografiert oder gefilmt werden, die ausdrücklich zugestimmt haben und damit einverstanden sind.
Das Filmen und Fotografieren von Klinikeinrichtungen und Räumlichkeiten ist nur mit Genehmigung der Klinikleitung erlaubt.


Schweigepflicht / Auskunft von Ärzten und Pflegepersonal

Persönliche Auskünfte über den Krankheitsverlauf von Angehörigen erhalten Sie ausschließlich von den Ärzten der Abteilung, Informationen über die Pflegetätigkeit bei der zuständigen Stationsleitung. Telefonische Auskünfte werden unter Hinweis auf die Schweigepflicht grundsätzlich nicht erteilt.

Weiters weisen wir darauf hin, dass alle unsere Mitarbeiter einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Sie können uns daher die für die Behandlung notwendigen Daten unbesorgt anvertrauen.


Untersuchungen und Behandlungen

Über die notwendigen und geplanten Untersuchungen wird Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen sprechen. Gelegentlich sind Wartezeiten bei Untersuchungen nicht zu vermeiden.


Verpflegung

Unsere Menüangebote der Küche enthalten neben Normal- auch Diätkostformen.

Frühstück ab 7.30 Uhr
Mittagessen 12.00 bis 14.00 Uhr
Abendessen 18.00 bis 19.00 Uhr


Alkohol/Genussmittel/Drogen

Haben Sie Verständnis dafür, dass in unserer Klinik das Rauchen grundsätzlich nicht erlaubt ist. Alkoholkonsum kann nur in Ausnahmefällen und nur nach Absprache mit dem Arzt gestattet werden.


Medikamente

Während des Aufenthaltes erhalten Sie alle Medikamente vom Pflegepersonal. Die Einnahme von selbst mitgebrachten Medikamenten ist nur nach vorheriger Absprache mit dem behandelnden Arzt gestattet.


Visiten

Zumindest einmal täglich findet eine Visite statt. Dabei werden weitere Untersuchungen und Behandlungen gemeinsam mit Ihnen besprochen. Sie können bei der Visite jede Information erhalten. Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie beim Pflegepersonal erfragen können, unbedingt erforderlich.


Verhalten im Brandfall

Ruhe und Besonnenheit bewahren. Bitte beachten Sie die Weisungen der Ärzte bzw. des Pflegepersonals. Bitte beachten Sie außerdem die Hinweisschilder.


Patientenrechte

Die Übernachtung für Begleitpersonen von Säuglingen, Kindern und Erwachsenen ist möglich ( MUKI Versicherung), sofern Platz vorhanden ist.

  • Genaue Auskünfte erteilt Ihnen die jeweilige Abteilung oder die Aufnahme (02622/9004-10011 oder -20011)

Auswärtige Besucher haben auch die Möglichkeit, in einem der Hotels/Privatzimmer in Wiener Neustadt zu nächtigen.


Rufanlage

Das Rufgerät für das Pflegepersonal finden Sie bei Ihrem Bett.


Blumen

Beachten Sie, dass Topfpflanzen aus hygienischen Gründen in den Krankenzimmern nicht erlaubt sind.


Verlassen der Station

Ihre Anwesenheit im Patientenzimmer ist zu den Visitenzeiten, die Sie beim Pflegepersonal erfragen können, unbedingt erforderlich.Die Entlassung erfolg direkt auf der Abteilung nach der Visite. Das Verlassen der Station ist der diensthabenden Schwester zu melden.